Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Leitung des Fachbereichs 3 „Bau“ (w/m/d)

Publiziert am: 02.06.26 | Verden (Aller) | Vollzeit

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Requirements

Ihre fachliche Qualifikation:

  • Beamte (w/m/d) müssen über die Befähigung für das 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Technische Dienste, Fachbereich Straßenwesen, Stadtbauwesen oder Städtebau verfügen,
  • Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen wissenschaftlichen Hochschulabschluss (Master / Uni.-Diplom) der Fachrichtung Bauingenieurwesen oder in einer vergleichbaren Studienrichtung verfügen.

Ihre persönliche Qualifikation:

  • ein hohes Maß an Eigeninitiative, Selbstständigkeit und Durchsetzungsfähigkeit,
  • Verantwortungsbewusstsein,
  • Einsatz- und Entscheidungsfreudigkeit,
  • Führungs- und Sozialkompetenz sowie Kommunikationsfähigkeit,
  • Gleichstellungskompetenz,
  • Fähigkeit, kooperativ zu verhandeln,
  • Fähigkeit zur interdisziplinären Zusammenarbeit in allen die Planungs- und Bauaufgabe beeinflussenden Disziplinen.
Qualifications

Der Fachbereich „Bau“ umfasst drei Sachgebiete mit folgenden Aufgaben:

  • Vergabe- und Vertragswesen,
  • Bauprogramme, Baufinanzierung, Baudisposition,
  • Straßenbau – Instandsetzung, Erneuerung sowie Um- und Ausbau, Neubau,
  • Ingenieurbauwerke – Bauwerksplanung, Erhaltung und Bau,
  • Bauüberwachung,
  • bauaufsichtliche Aufgaben (§ 4 FStrG und § 10 NStrG), Baudienstvorschrift.

Der Arbeitsplatz / Dienstposten beinhaltet die selbstständige Leitung des Fachbereichs 3 im jeweiligen Geschäftsbereich und alle damit verbundenen Aufgaben.

Der Arbeitsplatz / Dienstposten beinhaltet darüber hinaus die Funktion der Vertretung der Geschäftsbereichsleitung.

Änderungen der Organisation und des Aufgabenbereiches bleiben vorbehalten.

Benefits
  • Beschäftigungsumfang Vollzeit,
  • Entgeltgruppe 14 TV-L – Besoldungsgruppe A 14 NBesO (Eine Planstelle steht zur Verfügung.),
  • flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
  • die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
  • eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
  • eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L/NBesG,
  • 30 Tage jährlich Erholungsurlaub.

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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