Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Straßenwärter (w/m/d)
Publiziert am: 03.03.26 | Bad Iburg | Vollzeit
Jetzt bewerbenRequirements
Ihre fachliche Qualifikation:
- abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
- Führerscheinklasse C/CE.
Ihre persönliche Qualifikation:
- motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
- ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.
Qualifications
- Das Aufgabengebiet umfasst sämtliche Arbeiten im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie Rufbereitschaften für den Winter- und Unfalldienst.
Ihre fachliche Qualifikation:
- abgeschlossene Ausbildung als Straßenwärter (w/m/d),
- Führerscheinklasse C/CE.
Ihre persönliche Qualifikation:
- motiviert, verantwortungsbewusst und einsatzfreudig,
- ein hohes Maß an Kommunikations-, Kontakt- und Teamfähigkeit.
Alternativ kann auch eine befristete Arbeitsplatzbesetzung als
Beschäftigter im Straßenbetriebsdienst (w/m/d)
(Entgeltgruppe 4 TV-L)
erfolgen.
Was Sie erwartet:
- Das Aufgabengebiet umfasst die Unterstützung im Straßenbetriebs- und Unterhaltungsdienst sowie Rufbereitschaften für den Winter- und Unfalldienst.
Benefits
- ein Beschäftigungsverhältnis beim Land Niedersachsen,
- Beschäftigungsumfang Vollzeit (38,5 Std./W.),
- attraktiven Arbeitsplatz mit vielseitigem und abwechslungsreichem Tätigkeitsfeld,
- Vergütung nach Entgeltgruppe 4, 5 oder 6 TV-L je nach fachlicher Qualifikation,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- 30 Tage Jahresurlaub + Heilig Abend und Silvester arbeitsfrei,
- eine jährliche Sonderzahlung gem. TV-L
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- fachliche und persönliche Fortbildungsangebote,
- ein modernes Gesundheits- und betriebliches Eingliederungsmanagement,
- profitieren Sie von attraktiven Vergünstigungen über Corporate Benefits – einem Vorteilsportal mit zahlreichen Markenangeboten.
- für den befristeten Arbeitsplatz gilt: Die Befristung des Arbeitsverhältnisses erfolgt gemäß § 30 TV-L i. V. m. § 14 Abs. 2 TzBfG für die Dauer von zwei Jahren.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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