Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Sachbearbeitung Zuverlässigkeitsüberprüfung mit Erkenntnissen (w/m/d)
Publiziert am: 02.10.25 | Wolfenbüttel | Vollzeit
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Ihre fachliche Qualifikation:
- Beamte (w/m/d) müssen die Befähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste verfügen,
- Arbeitnehmer (w/m/d) müssen über einen erfolgreichen Abschluss des Verwaltungslehrganges II oder einen vergleichbaren Abschluss gem. § 8 Abs. 6 Nds. Vereinbarung-VerwLG verfügen,
- umfassende Fachkenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht werden vorausgesetzt,
- vielseitige Fachkenntnisse im Luftverkehrsrecht (LuftSiG, LuftSiZÜV, LuftSiGebV. LuftVG, LuftVO, LuftVZO, LuftPersV, LuftKostV) sind wünschenswert, aber nicht zwingend erforderlich,
- langjährige Berufserfahrung im Fachgebiet des Luftverkehrsrechts ist von Vorteil.
Ihre persönliche Qualifikation:
- hohes Verantwortungsbewusstsein sowie große Achtsamkeit und Genauigkeit,
- Selbstständigkeit und Eigeninitiative,
- Team- und Kommunikationsfähigkeit,
- hohe Konfliktfähigkeit und Einfühlungsvermögen.
Qualifications
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen gem. § 7 LuftSiG in Fällen mit Erkenntnissen, einschl. der Entscheidung über die Zuverlässigkeit der betreffenden Person im Rahmen des Ermessungsspielraumes der LuftSiZüV sowie bei Vorliegen eindeutig hinreichender Erkenntnisse,
- Erstellen von Gebühren- und Gebührensammelbescheiden inkl. Kostenfestsetzung aus dem Bereich ZÜP (LuftSiGebV),
- Betreuung der digitalen Fachanwendung inkl. Abstimmung mit Dienstleistern und Entwicklern.
Benefits
- Beschäftigungsumfang in Vollzeit,
- Entgeltgruppe E 11 TV-L / Besoldungsgruppe A 11 (Eine Planstelle steht zur Verfügung.),
- flexible Arbeitszeiten (Funktionszeit) im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten,
- die Möglichkeit, evtl. anfallende Mehrarbeitsstunden mit Freizeit auszugleichen,
- eine zusätzliche Altersvorsorge über die VBL für Arbeitnehmer (w/m/d),
- eine jährliche Sonderzuwendung gem. TV-L,
- 30 Tage jährlich Erholungsurlaub,
- Möglichkeiten der Telearbeit sowie des mobilen Arbeitens.
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
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