Landkreis Vechta

Lehrgang zum amtlichen Fachassistenten (m/w/d)

Publiziert am: 03.07.25 | Vechta | Vollzeit

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Der Landkreis Vechta bietet ab dem 13.Oktober 2025 für interessierte Personen einen

Schulungslehrgang für die Ausbildung zum amtlichen Fachassistenten (Rotfleisch und Weißfleisch) (m/w/d) an.

(ehemals: Fleischkontrolleur/-in bzw. Geflügelfleischkontrolleur/-in)

Nach Beendigung des Schulungslehrgangs ist beabsichtigt, Absolventinnen und Absolventen mit erfolgreichem Lehrgangsabschluss beim Landkreis Vechta für den Einsatz im Sachgebiet Fleisch- und Geflügelfleischhygiene des Amtes für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung anzustellen. 

Das vorgesehene Aufgabengebiet erstreckt sich schwerpunktmäßig auf die Durchführung der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung in den Schlachtbetrieben (Schwein, Rind, Geflügel) im Landkreis Vechta.

Wissenswertes zum Schulungslehrgang: 

Der Schulungslehrgang gliedert sich in die Bereiche Rotfleisch (vor allem: Schwein und Rind) und Weißfleisch (Geflügel; vor allem: Masthähnchen, Legehühner, Puten, Wassergeflügel). 

Der Kurs beginnt voraussichtlich am 13.10.2025, umfasst einen Zeitraum von rund 7 Monaten und wird voraussichtlich Ende April 2026 abgeschlossen sein. 

Der Lehrgang besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Schulungsteil. 

Der theoretische Unterricht findet in mehreren, jeweils mehrwöchigen Unterrichtsblöcken (insgesamt ca. 560 Stunden) im IHK Bildungszentrum in Weißenfels, Markt 6, in 06667 Weißenfels statt. 

Die praktische Ausbildung erfolgt jeweils zwischen den Theorieblöcken in mehrwöchigen Ausbildungsmodulen (insgesamt ca. 600 Stunden) in den Rotfleisch- und Weißfleischschlachtbetrieben innerhalb des Landkreises Vechta. 

Die Bereiche des Schulungslehrgangs schließen mit mündlichen (ggf. auch schriftlichen), theoretischen und praktischen Prüfungen (vor einer Prüfungskommission) ab. 

Das erfolgreiche Ablegen dieser Prüfungen ist Voraussetzung für eine mögliche, spätere Anstellung beim Landkreis Vechta.

Ihr Anforderungsprofil: 

  • erfolgreicher Abschluss einer Hauptschule oder ein mindestens gleichwertiger Bildungsabschluss
  • gute Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Kommunikations- und Diskussionsfähigkeit, wichtig für eine eindeutige und sichere Rechtsanwendung)
  • persönliche Kompetenz:
    • körperliche und geistige Unversehrtheit (Nachweis durch ärztliches Attest)
    • persönliche Zuverlässigkeit (Nachweis durch amtliches Führungszeugnis)
    • Entscheidungsfähigkeit und Entscheidungssicherheit, Durchsetzungsvermögen
  • soziale Kompetenz:
    • Teamfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaf
    • physische und psychische Belastbarkeit und Ausdauer
  • in Hinsicht auf eine mögliche spätere Anstellung:
    • Flexibilität und Bereitschaft für den Einsatz an verschiedenen Schlachthöfen innerhalb des Landkreises Vechta, an allen Schlachttagen, zu wechselnden Arbeitszeiten (auch in Früh- und Spätschichten)

Wir bieten Ihnen:

Die für den Schulungslehrgang anfallenden Kosten wie Lehrgangsgebühren sowie ggf. entstehende Prüfungsgebühren trägt der Landkreis Vechta.

Für den Fall einer Übernahme in ein Anstellungsverhältnis nach erfolgreich absolviertem Schulungslehrgang richten sich Einstellung, Arbeitsverhältnis und Bezahlung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Beschäftigten in der Fleischuntersuchung (TV-Fleischuntersuchung).    

Der Arbeitseinsatz erfolgt nach Bedarf. Ein Vollzeitarbeitsplatz kann nicht garantiert werden. 

Es wird darauf hingewiesen, dass der Arbeitsbereich der amtlichen Fleisch- und Geflügelfleischuntersuchung überwiegend stehende Tätigkeiten unter teilweise feuchten und kalten Arbeitsbedingungen umfasst.

Bewerbungen: 

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Qualifikations- und Tätigkeitsnachweise) bis spätestens zum 17.08.2025. Bewerbungen sind ausschließlich online über das Bewerbungsportal einzureichen. 

Für fachliche Fragen steht Ihnen der Sachgebietsleiter Fleisch- und Geflügelfleischhygiene im Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung, Herr Dr. Rudic (Tel. 04441 / 898-1820) gerne zur Verfügung. 

Allgemeine Fragen beantwortet Ihnen Herr Fischer (Tel. 04441 / 898-1214) aus dem Sachgebiet Personal des Amtes für zentrale Aufgaben.


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Ravensberger Straße 20
49377 Vechta
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